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Lohnungleichheit / Pension-Gap

Dass Frauen und Männer gleich viel verdienen, schreibt das Gesetz vor. Doch nur, weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist, heisst das nicht, dass tatsächlich Lohngleichheit besteht. Willst du mehr dazu wissen? Dann lies hier weiter!

Lohnungleichheit

Dass Frauen und Männer gleich viel verdienen, schreibt das Gesetz vor. Doch nur, weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist, heisst das nicht, das tatsächlich Lohngleichheit besteht. Gemäss dem Schweizerischen Bundesamt für Statistik (BfS) beträgt die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern rund 18%. Das bedeutet, dass Frauen für die gleiche Arbeit im Durchschnitt weniger Geld erhalten als ihre männlichen Arbeitskollegen. Davon sind 8.6% auf einen «unerklärten» Anteil des Lohnunterschiedes zurückzuführen. Dieser Lohnunterschied lässt sich also nicht durch bessere Bildung, mehr Erfahrung oder eine andere Berufswahl erklären. Mit anderen Worten: Auch, wenn Frauen und Männer genau denselben Job ausüben und über einen vergleichbaren Lebenslauf verfügen, gibt es im Durchschnittslohn immer noch diese Lücke von ungefähr 8%. Das sollte nicht der Fall sein. Aber weshalb ist das so?

Der unerklärte Lohnunterschied kann auf verschiedene Formen der Diskriminierung hinweisen. Beispielsweise, Vorurteile oder eingerostete Rollenbilder in der Chefetage, die es Frauen nicht ermöglichen, eine Beförderung oder eine Führungsposition einzunehmen. Hinzu kommt, dass Eltern vielerorts unflexiblen Strukturen begegnen und ihre Verantwortung in der Familie deshalb nur schlecht mit dem Beruf vereinbaren können. Oft ist das zum Nachteil der Mütter, da noch immer viele Frauen den grössten Teil der Kindererziehung übernehmen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit erfordert, dass wir umfassende Massnahmen unternehmen. Wir müssen die Gleichstellung der Geschlechter fördern und Diskriminierung beseitigen. Dazu gehört, dass offen kommuniziert wird, von welchen Faktoren der Lohn abhängt, dass Frauen in Führungspositionen und flexible Arbeitszeitmodelle gefördert werden und dass wir Betriebe in Bezug auf Vorurteile und Stereotype gegenüber Geschlechtern sensibilisieren.

Gender Pension Gap

Die Lohnungleichheit im Berufsleben verschwindet nicht einfach beim Eintritt in das Rentenalter. Im Gegenteil. Geschlechterabhängige Unterschiede im Erwerbsleben und im Rentensystem führen dazu, dass es auch in der Pension einen Unterschied zwischen den Rentenansprüchen von Frauen und Männern gibt. Das ist der «Gender Pension Gap».

60% aller Schweizerinnen arbeiten Teilzeit. Das ist ein Drittel mehr als Männer. Solche flexiblen Arbeitsmodelle sind ein Fortschritt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dass jedoch mehr Frauen als Männer in Teilzeit arbeiten, hat einen markanten finanziellen Nachteil für die Frauen zur Folge. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit, da sie sich zuhause um Kinder oder Verwandte kümmern müssen und für den Haushalt zuständig sind (BfS 2023). Dadurch verdienen sie auch weniger und erhalten schliesslich eine bedeutend tiefere Rente. Im Jahre 2020 erhielten Frauen im Schnitt 34.6% weniger Rente als Männer.

Solche Ungleichheiten gilt es anzugehen. Was im Gesetz steht - die Lohngleichheit der Geschlechter -, soll auch in der Realität umgesetzt werden.

Für mehr Informationen beraten wir dich gerne an unserem Stand an der Berufsmesse Zürich 2023.